Koerber Carsten Bundestag

Bundeshaushalt 2019 - Sächsische Stimme in Berlin stark vertreten

Am 8. November wurde im Haushaltsausschuss der Entwurf des Bundeshaushalts 2019 in der sog. Bereinigungssitzung abschließend beraten. Im Rahmen der parlamentarischen Haushaltsberatungen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wichtige politische Impulse und Schwerpunkte setzen können. Allein in der Bereinigungssitzung wurden rd. 300 Anträge der Koalition beschlossen. Am 23. November hat der Bundestag das Haushaltsgesetz 2019 dann in 2./3. Lesung beschlossen.

Mit dem Bundeshaushalt 2019 wurde das fünfte Jahr in Folge ein Haushaltsplan ohne neue Schulden beschlossen. Auch im kommenden Jahr wird der Bund mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger auskommen und seine Ausgaben von 356,4 Mrd. Euro ohne neue Kredite finanzieren können. Die Schuldenstandsquote wird spätestens 2019, womöglich schon in diesem Jahr, unter dem nach Stabilitäts-und Wachstumspakt vorgegebenen Schwellenwert von 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) liegen. Im Jahr 2010 betrug die Schuldenstandsquote noch 81 Prozent des BIP.

Der Haushalt zeichnet sich durch einen guten Mix aus Investitionen in die Zukunft, Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit sowie Maßnahmen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt aus. Die vereinbarten prioritären Maßnahmen werden weiter schrittweise umgesetzt.

Die Investitionen konnten im parlamentarischen Verfahren um gut 1 Mrd. Euro auf rd. 39 Mrd. Euro erhöht werden. Sondereffekte wie im Haushalt 2018 mit dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ in Höhe von 2,4 Mrd. Euro sind unterblieben. Die Investitionsquote liegt bei rd. 10,9 Prozent der Gesamtausgaben.

Der Zwickauer CDU-Haushaltspolitiker Carsten Körber ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden: „Der Bundeshaushalt 2019 ist bereits der zweite, den wir in diesem Jahr beraten. Es waren erneut intensive, aber auch gute Verhandlungen. Wir haben heute einen soliden und vernünftigen Etat beschlossen, der den Herausforderungen der Zukunft gerecht wird. Auch für den Freistaat Sachsen konnten wir dabei wichtige Entscheidungen erreichen“.

So wird ein für die deutschlandweite Städtebauförderung wichtiges Modellprojekt in Plauen ins Leben gerufen. Ziel ist die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes und eine nachhaltige Stadtteilentwicklung durch eine Modernisierung der Förderstrategie. Mit einer Fördersumme von 25 Millionen Euro wird der Bund in Plauen das Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe, Sport und Freizeit verbessern, den klimagerechten Umbau stärken sowie die Infrastruktur für neue Formen der Mobilität schaffen. Das Projekt läuft bis 2025 und wird vom Freistaat ebenfalls mit 25 Millionen Euro unterstützt. Weitere Standorte des Projektes sind Erfurt, Rostock und Saarbrücken.

In Leipzig wird für den Zoll eine neue Ausbildungseinrichtung geschaffen. Am Standort des ehemaligen Bundeswehr-Zentralkrankenhauses sollen ab dem Sommer 2019 Anwärter für den Mittleren Dienst ausgebildet werden. Aufgrund des erhöhten Personalbedarfs sollen die Ausbildungskapazitäten beim Zoll um insgesamt 40 Prozent erhöht werden. Allein in Leipzig stehen dann Unterkünfte, Lehrsäle und weitere Einrichtungen für bis zu 400 Auszubildende bereit.

Auch die Forschungsstandort Sachsen wird weiter gestärkt. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt erhält für rd. 57 Millionen Euro sechs neue Forschungsinstitute, darunter in der Lausitz-Region das Institut für CO2-arme Industrieprozesse. Dieses soll in an zwei Standorten in Cottbus und Zittau/Görlitz entstehen und wird sich mit den Forschungsschwerpunkten „Regelbare Energiebereitstellung“ insbesondere zur Nutzung Erneuerbarer Energien sowie „CO2-Reduktion in der Grundstoffindustrie“ befassen. Dabei wird eine Kooperation mit der BTU Cottbus und der Hochschule Zittau/Görlitz angestrebt. Ziel ist die Stärkung von Forschung und Entwicklung in den genannten Zukunftsfeldern und Schlüsseltechnologien, damit vor Ort herausragende Innovationscluster mit Start-ups und neuen mittelständischen Betrieben entstehen.

Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vorgesehen, soll in der Grenzregion zu Polen ein Zentrum für digitale Innovationen in der Systemforschung (CASUS: Center for Advanced Systems Understanding) entstehen. Als Anschubfinanzierung hat der Haushaltsauschuss für das kommende Jahr 2 Millionen Euro bereitgestellt. Die Entscheidung für den genauen Standort soll 2019 fallen. In der engeren Wahl ist Görlitz. CASUS soll eine Kooperation der Helmholtz-Zentren in Dresden-Rossendorf (HZDR) und Leipzig (UFZ) sowie der TU Dresden sein. Das Gesamtprojekt beläuft sich auf Investitionskosten von 32,5 Millionen Euro.

Das Deutsche Landwirtschaftsmuseum Blankenhain erhält ab 2019 aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium einen jährlichen Bundeszuschuss von 200.000 Euro. Das Museum soll mit dem Deutschen Landwirtschaftsmuseum in Stuttgart-Hohenheim künftig noch enger vernetzt und als eine Marke mit zwei Standorten wahrgenommen werden. Beide Häuser bieten einen vertiefen und spannenden Einblick in die Geschichte der Landwirtschaft in Deutschland.

Ebenfalls wurden knapp 30 Millionen Euro für das Denkmalschutz-Sonderprogramm VII freigegeben. Auch hier profitiert Sachsen überdurchschnittlich mit einer Vielzahl historischer Baudenkmäler vom Sonderprogramm. Insgesamt werden bundesweit 181 Projekte im Rahmen des Denkmalschutzes gefördert. Fristgerecht eingegangen waren 445 Anträge mit einem Volumen von rund 86,5 Millionen Euro.

Im Freistaat Sachsen werden 24 Projekte gefördert, drei davon im Landkreis Zwickau. Dabei handelt es sich um das Zwickauer Kaufhaus Schocken, die Orgel der Lukaskirche in Zwickau-Planitz und die Neue Kapelle des Friedhof Meerane. Hierzu erklärt Körber: „Der Erhalt unserer historischen Baudenkmäler ist ein wichtiges Anliegen. Unsere historisch bedeutenden Denkmäler und Sakralbauten legen nicht nur Zeugnis ab von unserer Kultur und Geschichte. Indem sie mit ihrem Alter eine Brücke in unsere Vergangenheit schlagen, geben sie immer auch Orientierung in einer immer schneller werdenden, hektischen Zeit.“

Anlässlich des 100. Jahrestages der Gründung des Bauhauses im Jahr 1919 werden durch das Denkmalschutz-Sonderprogramm VII auch einzelne Bauhaus-Projekte in Sachsen gefördert. Dafür hat sich Körber ganz speziell eingesetzt: „Wenn 100 Jahre altes Design, Stil und Form immer noch aktuell und modern sind, dann ist es zum weltweiten Klassiker geworden. Ich freue mich, dass wir anlässlich des Jubiläums Bundesmittel in Höhe von 106.500 Euro nach Sachsen holen konnten.“

Ein wichtiges Anliegen für Körber ist die Vertiefung des Europäischen Gedankens. Dem dient die fortgesetzte Förderung der Internationalen Jugendbegegnungsstätte der Stiftung Kreisau für Europäische Verständigung im polnischen Niederschlesien. Für dringend erforderliche Bau- und Sanierungsmaßnahmen erhält die Stiftung eine Million Euro. „Das entspricht unserer besonderen Verantwortung für die Zukunft Europas. Denn die Jugend ist unsere Zukunft“, so Körber weiter.

Im Etat des Bundesjustizministeriums wurden auf Körbers Initiative in enger Zusammenarbeit mit der sächsischen Staatsregierung nun die personellen Voraussetzungen geschaffen, um zwei neue Senate des Bundesgerichtshofes zu schaffen und damit die sogenannte Rutschklausel zu ziehen. Gemeint ist die Schaffung eines neuen Strafsenats des Bundesgerichtshofs in Leipzig. In Karlsruhe kann jetzt zudem ein neuer Zivilsenat entstehen. Ein korrespondierender Personalaufwuchs ist zudem beim Generalbundesanwalt vorgesehen. „Das Thema Rutschklausel ist bereits seit über 25 Jahren in der Schwebe“, erklärt Körber. „Ich bin froh, dass es allen Beteiligten in langen Verhandlungen gelungen ist, hier eine sachgerechte Lösung zu finden“.

Im Haushaltsauschuss ist Körber als Berichterstatter der Union unter anderem auch für den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zuständig. Körber erläutert: „Auch in diesem Bereich werden wir der gestiegenen Verantwortung Deutschlands in der Welt mehr als gerecht. Der Etat liegt bei rund 10,2 Milliarden Euro. Wir haben erreicht, dass die Mittel für die internationale Entwicklungszusammenarbeit und Krisenhilfe für das BMZ und das Auswärtige Amt um 700 Millionen erhöht wurden. Damit gelingt es uns, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen die ODA-Quote auf dem Stand von 0,50 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu halten. Ein wichtiges Signal für die internationale Zusammenarbeit und die Bekämpfung von Fluchtursachen“.