Waffenverbotszone

Erste sächsische Waffenverbotszone in Leipzig eingerichtet

In Leipzig ist heute die erste Waffenverbotszone im Freistaat Sachsen eingerichtet worden. Ab sofort gilt in einem rund siebzig Fußballfelder großen Areal um die Eisenbahnstraße ein Verbot von Schusswaffen, Messern, Reizstoffsprühgeräten sowie anderen gefährlichen Gegenständen, wie Elektroschockgeräten oder Baseballschlägern. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Mit der Einrichtung der Waffenverbotszone soll die allgemeine Sicherheit im Viertel erhöht werden. Leipzigs Eisenbahnstraße gilt bislang als Kriminalitätsschwerpunkt.

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller stellte klar: „Niemand muss auf Leipzigs Straßen eine Waffe tragen. Das Gewaltmonopol liegt einzig und allein in den Händen des Staates. Ich bin froh, dass wir heute die neue Waffenverbotszone eingerichtet haben. Sie reiht sich ein in ein ganzes Bündel verschiedener Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit. Stadt und Polizeidirektion arbeiten hierbei bereits eng und konstruktiv zusammen.“

In der Eisenbahnstraße registriert die Leipziger Polizei jährlich rund 600 Straftaten, darunter zahlreiche Tötungs- und Körperverletzungsdelikte. Dutzende Angriffe werden dabei mit Messern verübt. Die Waffenverbotszone soll als ein wirkungsvolles Instrument zur Deeskalation und zur Senkung der Zahl von entsprechenden Straftaten beitragen.

Polizeipräsident Bernd Merbitz: „Den Kriminalitätsschwerpunkt kennzeichnen nicht zuletzt wiederholt unter Waffeneinsatz verübte Straftaten. Zu deren Bekämpfung genügt es nicht, allein auf ein Mehr an polizeilicher Präsenz zu setzen, sondern es bedarf flankierender Maßnahmen. Denn schon das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen zeugt von latenter Gewaltbereitschaft und wir – Land, Stadt und Polizeidirektion – sind keinesfalls gewillt, sehenden Auges auf weitere Eskalationen zu warten. Wir handeln konsequent, präventiv und nachhaltig.“

Vor dem Betreten der Waffenverbotszone weisen entsprechende Schilder auf das geltende Waffenverbot hin. Innerhalb der Zone sind jegliche Arten von Schusswaffen, Messern, Reizstoffsprühgeräten und gefährlichen Gegen-ständen untersagt. Für Behörden, Sicherheitsunternehmen oder bestimmte Betriebe und Personen gibt es Ausnahmen. Diese kann im Einzelfall auch die Waffenbehörde der Stadt Leipzig genehmigen.

Oberbürgermeister Burkhard Jung: „Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist das höchste Gut, das der Staat zu gewährleisten hat. Hier darf es keinen Zweifel geben, dass der Staat handlungsfähig ist. Die Waffenverbotszone, die seit heute in Leipzig gilt, ist der Versuch, die öffentliche Sicherheit rund um die Eisenbahnstraße zu verbessern und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.“