Kopfnoten, also die Bewertung von Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung, in sächsischen Schulzeugnissen sind nach Auffassung der Richter am Sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen zulässig.
Damit gab das Gericht einer Beschwerde des Landesamtes für Schule und Bildung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden von Ende November 2018 statt. Der Antragsteller, ein Oberschüler, habe keinen Anspruch auf ein vorläufiges Jahreszeugnis der Klasse 9 ohne Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung.