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Sachsens Innenminister Wöller: Zivile und militärische Verteidigung neu zusammendenken

Sicherheit und Freiheit in Deutschland und Europa haben ihren Preis. Deshalb begrüßt der sächsische Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller die von der Bundesregierung angekündigte, dringend notwendige Stärkung der Bundeswehr. Das geplante 100 Milliarden Euro schwere Sondervermögen bezieht sich derzeit aber nur auf die militärischen Anstrengungen im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung.

Dazu forderte der sächsische Innenminister diese Woche: „Zivile und militärische Verteidigung gehören zusammen. Daher müssen gleiche Anstrengungen beim Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall erfolgen wie bei der militärischen Verteidigung. Schutzräume, Gesundheitsschutz und Trinkwasserversorgung für die Zivilbevölkerung sind ebenso wichtig wie die Verteidigung im Rahmen des NATO-Bündnisses. Deshalb sollten etwa 10 Prozent des geplanten Sondervermögens Bundeswehr für den Zivilschutz als Kernaufgabe des Staates zur Verfügung stehen. Dies muss bei der Errichtung des Sondervermögens durch die Grundgesetzänderung mit festgeschrieben werden.“

Wöller warnt vor der drohenden Unterfinanzierung des Bevölkerungsschutzes – insbesondere bei der zivilen Verteidigung durch den Bund: Das Sirenenförderprogramm im vergangenen Jahr sei zwar ein richtiger Schritt gewesen, reiche aber bei weitem nicht aus, zumal es am Jahresende ausläuft. Allein in Sachsen, so der Innenminister, können nur etwa 35 Prozent der beantragten Sirenen finanziert werden. Auch die Weiterentwicklung technischer Mittel zur Warnung der Bevölkerung sowie zur Unterstützung der Kommunikation der Hilfs- und Einsatzkräfte müsse vom Bund vorangetrieben werden.

„Der Schutz der Bevölkerung erfolgt vor Ort in und mit den Kommunen. Eine wirksame und schnelle Warnung und Kommunikation der Bevölkerung ist für den Schutz von Menschenleben und eine resiliente Demokratie unerlässlich. Dies sollten wir gerade aus den letzten Hochwasserkatastrophen gelernt haben. Deshalb muss die Bundesregierung die im vergangenen Jahr vereinbarte und beschlossene Neuausrichtung des Zivilschutzes finanziell ausreichend untersetzen“, so der Staatsminister.