Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss auf die für Umsetzung des „DigitalPakts Schule“ notwendige Grundgesetzänderung geeinigt. „Jetzt können sich die sächsischen Lehrer, Schüler und Kommunen darüber freuen, dass die digitale Ausstattung der Schulen bald flächendeckend verbessert wird, durch eine ordentliche WLAN-Ausleuchtung, interaktive Tafeln oder auch Endgeräte“, sagte der Landesvorsitzende der Sächsischen Union, Ministerpräsident Michael Kretschmer.
Auch Kultusminister Christian Piwarz begrüßte die vom Vermittlungsausschuss erzielte Einigung. „Das ist eine gute Nachricht für unsere Schulen. Das versprochene Geld vom Bund kommt. Es ist wichtig, um unsere Schulen fit für das digitale Zeitalter zu machen. Wir haben hier erheblichen Investitionsbedarf“, betonte Piwarz. Der Minister zeigte sich zudem zufrieden, dass die Regelungen nun keinen Eingriff mehr in die Länderhoheit vorsehen, weshalb der Pakt im Dezember 2018 scheiterte. „Bildung bleibt weiterhin Ländersache“, stellte Piwarz klar.
Für Sachsen sind von Seiten des Bundes rund 250 Millionen Euro für den Ausbau der IT-Infrastruktur in den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im DigitalPakt vorgesehen. Der Minister hofft nun auf eine schnelle Umsetzung der erforderlichen Grundgesetzänderung für den DigitalPakt, die noch vom Bundesrat und Bundestag mit einer 2/3-Mehrheit verabschiedet werden muss. „Wir stehen in den Startlöchern und haben bereits eine Landesförderrichtlinie in Arbeit. Auch die Gespräche mit den Kommunen und den freien Schulträgern laufen derzeit, um den Einsatz der Mittel zu regeln“, erklärte Piwarz.
Im Fokus des DigitalPaktes steht eine solide digitale Grundausstattung an allen Schulen, insbesondere die Vernetzung im Schulgebäude. Darüber hinaus kann die Ausstattung mit WLAN sowie mit interaktiven Geräten finanziert werden. Digitale Endgeräte wie Tablets sind nur ergänzend und in begrenztem Umfang förderfähig.