Der Landesvorstand gehört, zusammen mit dem Landesparteitag, zu den Parteiorganen des Landesverbandes der Sächsischen Union.
Er besteht aus einem Präsidium und 20 Beisitzern, die vom Landesparteitag in ihr Amt gewählt werden, hohen CDU-Funktionsträgern und beratenden Teilnehmern, vor allem der Vereinigungen und Sonderorganisationen.
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehört die Vertretung der Partei in der Öffentlichkeit, die Leitung des Landesverbandes und die politische sowie organisatorische Koordinierung und Förderung aller untergeordneten Organisationen und deren Mitglieder.
Vorstands- bzw. parteiinterne Streitigkeiten werden durch das Landesparteigericht verhandelt.