Satzung

Satzung 2

Die Satzung ist die schriftlich niedergelegte Grundordnung der Sächsischen Union. In ihr sind die gesamten Regeln, Strukturen und Verfahrensweisen der CDU in Sachsen festgeschrieben. Damit kann sie als die "Verfassung" der Partei bezeichnet werden.

Im Einzelnen gliedert sich die Satzung in 7 Hauptbestandteile und diverse Geschäfts- bzw. Verfahrensordnungen.

Teil A der Satzung dient der Selbstdefinition und der strukturellen Untergliederung der Sächsischen Union. Im Teil B sind die Voraussetzungen sowie Rechte und Pflichten einer Mitgliedschaft beschrieben. Teil C beschäftigt sich mit der Gliederung des Landesverbandes und erläutert die untergeordneten, politischen Organisationsstufen. Im Teil D sind die Rechte, Pflichten und Strukturen der Parteiorgane - Landesparteitag und Landesvorstand - beschrieben. Der Bereich E benennt die Landesvereinigungen und Sonderorganisationen der Sächsischen Union und bestimmt ihre Zuständigkeiten. Im vorletzten Teil F sind die Verfahrensordnung, die Wahlen, Abstimmungen und Beschlussfähigkeit geregelt und im letzten Teil G die sonstigen Bestimmungen aufgeführt.

Alle Informationen bezüglich der Finanzen der Sächsischen Union können aus dem sich anschließenden Abschnitt über die Finanz- und Beitragsordnung entnommen werden.

Im letzten Abschnitt der Satzung sind Geschäftsordnungen aufgeführt, die spezielle Bereiche wie die Geschäftsordnung für den Landesparteitag oder die Verfahrensordnung für Bewerber bestimmter Ämter, regeln.

Die in ihrer Gesamtheit in der Satzung festgeschriebenen Regeln legen den Grundstein für die rechtlich verbindliche Parteiarbeit der Sächsischen Union im Freistaat Sachsen.