Spenden - weitere Informationen

Sachsen steuert unter Volldampf voraus! Mit Arbeit, Fleiß und persönlichen Engagement haben wir unsere sächsische Heimat auf Kurs gebracht - hin zu mehr Demokratie, Wachstum und Beschäftigung. Sachsen hat Zukunft - für Familien mit Kindern, für unsere jungen und älteren Mitmenschen.

Die Sächsische Union begleitet diesen Prozess mit einer vorausschauenden Wirtschaft-, Finanz- und Sozialpolitik. Mit Augenmaß nehmen wir politische Weichenstellungen dort vor, wo sie richtig und notwendig sind. Wir wollen auch in Zukunft ein starker Partner für Sachsen sein.

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die politische Arbeit der Sächischen Union. In einer modernen Mediengesellschaft kostet die politische Kommunikation viel Geld. Spenden helfen uns dabei, politische Kampagnen mediengerecht und wirkungsvoll durchzuführen. Je mehr Spenden wir erhalten, desto wirkungsvoller können wir uns für unsere Ziele einsetzen. Helfen Sie uns, unsere Ideen öffentlichkeitswirksam zu vertreten.

Wir wollen auch in Zukunft ein starker Partner für Sachsen sein. Bitte unterstützen Sie die Sächsische Union und sorgen Sie mit Ihrer Spende für eine verläßliche Politik.

Damit es weiter voran geht - Packen wir gemeinsam an!

Jetzt spenden!

1. Telefon-Spende

Wählen Sie 0900-123 8 30 8 aus dem deutschen Festnetz und unterstützen Sie die Sächsische Union. Die Telefonrechnung ist gleichzeitig Ihre Spendenquittung.

2. Spende per Scheck

Schicken Sie uns einen Scheck. Adressieren Sie Ihren Brief bitte an:

CDU Landesverband Sachsen
Der Landesgeschäftsführer
Fetscherstraße 32/34
01307 Dresden

3. Überweisung von Ihrer Bank auf unser Konto

Sie können auch via Überweisung auf unser offizielles Spendenkonto spenden. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.

Deutsche Bank AG Dresden
BLZ: 870 700 24
Konto Nr.: 600 3685
IBAN: DE87 8707 0024 0600 3685 00
BIC: DEUT DEDB CHE

Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld "Verwendungszweck" auf dem Überweisungsträger.

4. Einzugsermächtigung

Wenn Sie die CDU dauerhaft unterstützen wollen, können Sie dies auch über eine Einzugsermächtigung regeln. Wir haben ein entsprechendes Formular für Sie vorbereitet.

Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Senden Sie Ihre E-Mail bitte an: spenden@cdu-sachsen.de.

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten

Kann ich eine Spende steuerlich geltend machen?

Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Schriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:

  • Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
  • Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- € / 3.300,- € nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden
  • Weitere 1.650,- € / 3.300,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
  • Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.
  • Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.
  • Spenden und Mandatsträgerbeiträge an die CDU Deutschlands oder eine oder mehrere Vereinigungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- € übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/ Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der Bundesschatzmeister der CDU bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres. (Der Bundesschatzmeister der CDU, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin)
  • Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,- € übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.


Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Senden Sie Ihre E-Mail bitte an: spenden@cdu-sachsen.de.